Altersfreigabe
Eine Altersfreigabe gibt an, ab welchem Alter ein Film oder ein digitales Spiel nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder und Jugendliche freigegeben ist.
Definition
Eine Altersfreigabe ist ein Kennzeichen nach dem Jugendschutzgesetz. Es gibt fünf Stufen: ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12 und ab 16 Jahren sowie keine Jugendfreigabe. Für digitale Spiele vergibt die USK die Kennzeichen, für Filme die FSK. Zusatzhinweise nennen die Gründe für die Einstufung, etwa Gewalt oder Schimpfwörter, und Funktionen wie Chats, In-Game-Käufe oder die Weitergabe des Standorts. Eine Altersfreigabe sagt nichts darüber, ob ein Spiel pädagogisch geeignet ist. Davon zu unterscheiden ist das Mindestalter, das viele KI-Dienste in ihren Nutzungsbedingungen festlegen. Die DSGVO kennt eine dritte Grenze: Stützt sich ein Online-Dienst für Kinder auf eine Einwilligung, müssen unter 16 Jahren die Eltern zustimmen. Die Mitgliedstaaten dürfen diese Grenze bis auf 13 Jahre senken.
Beispiel
Eine Grundschule möchte im Förderunterricht ein Lernspiel auf den Schul-Tablets nutzen. Die Lehrkraft prüft zuerst das USK-Kennzeichen und die Zusatzhinweise des Spiels. Das Spiel ist ohne Altersbeschränkung freigegeben, enthält aber In-Game-Käufe. Sie sperrt deshalb Käufe in den Geräteeinstellungen und spielt die ersten Level selbst durch. Ob das Spiel zum Lernziel passt, entscheidet sie danach selbst, denn diese Frage beantwortet die Freigabe nicht.
Verwandte Begriffe
Weiterführend
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026