Darf ich Schülerdaten in einen Chatbot eingeben?
Nein, nicht in frei zugängliche Werkzeuge. Keine Namen, keine Arbeiten mit Namen, keine Noten, keine Förderpläne. Für Unterrichtsideen, Arbeitsblätter und Elternbriefe ohne Personenbezug brauchst du das auch nicht. Was sonst gilt, von DSGVO bis EU AI Act, steht im Artikel zu den KI-Regeln.
Artikel „KI-Regeln für Schule und Kita“