Datenleck
Personenbezogene oder vertrauliche Daten gehen verloren, werden verändert oder gelangen an Unbefugte.
Definition
Die DSGVO spricht von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Gemeint ist jede Sicherheitspanne, durch die Daten verloren gehen oder vernichtet, verändert, offengelegt oder unbefugt zugänglich werden, ob durch Angriff, Fehlkonfiguration oder Versehen. Die Einrichtung muss eine solche Panne in der Regel unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzaufsichtsbehörde melden. Die Betroffenen informiert sie, wenn für sie voraussichtlich ein hohes Risiko besteht. Melde einen Verdacht deshalb sofort deiner Leitung oder dem Datenschutzbeauftragten, statt ihn selbst zu klären. Auch KI-Nutzung kann zu einem Datenleck führen, z. B. wenn jemand Zeugnisnotizen gegen die Regeln der Einrichtung in einen privaten Chatbot-Account kopiert.
Beispiel
Eine Schule speichert Schülerdaten in einer Cloud-Tabelle. Durch eine falsche Freigabe ist die Tabelle öffentlich abrufbar. Die Schule sperrt den Zugriff sofort und dokumentiert die Panne. Die Leitung bewertet mit dem Datenschutzbeauftragten das Risiko, meldet den Vorfall fristgerecht der Aufsichtsbehörde und informiert die Betroffenen, weil das Risiko hoch ist.
Verwandte Begriffe
Weiterführend
Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026