Die kurze Antwort: KI-Werkzeuge dürfen in Schule und Kita genutzt werden, solange keine personenbezogenen Daten von Kindern, Eltern oder Mitarbeitenden eingegeben werden, die Einrichtung das Werkzeug freigegeben hat und die Verantwortung für Ergebnis und Entscheidung bei der Fachkraft bleibt. Ob Schüler KI für Hausaufgaben nutzen dürfen, entscheidet die Aufgabenstellung, nicht die Technik. In Prüfungen ist KI nur erlaubt, wenn die Prüfung es ausdrücklich vorsieht.

Was im Einzelnen gilt, hängt von drei Ebenen ab: dem Datenschutzrecht, dem EU AI Act und den Vorgaben deines Landes und deines Trägers. Dieser Artikel übersetzt die drei Ebenen in Regeln für den Alltag, getrennt nach Hausaufgaben, Prüfungen, Dokumentation und Kinderdaten. Am Ende findest du eine Vorlage, mit der dein Team eigene KI-Regeln beschließen kann.

Fünf Regeln, die immer gelten

  1. Keine Daten von Kindern in frei zugängliche Werkzeuge. Namen, Geburtsdaten, Fotos, Diagnosen und Förderbedarfe bleiben draußen. Platzhalter wie „das Kind“ oder „K.“ reichen für fast jede Aufgabe.
  2. Die Verantwortung bleibt beim Menschen. KI schlägt vor, die Fachkraft entscheidet. Das gilt für Beobachtungen, Noten, Berichte und Gespräche.
  3. Nur freigegebene Werkzeuge. Was die Einrichtung geprüft hat, darf dienstlich genutzt werden. Private Konten sind kein Ersatz für eine Freigabe.
  4. Offen sagen, wo KI mitgearbeitet hat. Gegenüber Schülern, Eltern und im Team, wenn es für sie eine Rolle spielt.
  5. Prüfen vor Verwenden. Sprachmodelle erfinden Fakten, Quellen und Paragrafen. Alles, was nach außen geht, wird gegengelesen.

Alles Weitere in diesem Artikel ist eine Ausformulierung dieser fünf Regeln für einzelne Situationen.

Welche Regelwerke überhaupt gelten

Wer wissen will, was erlaubt ist, muss auf drei Ebenen schauen. Dazu kommen die Nutzungsbedingungen der Anbieter, die über Mindestalter und die Verwendung der Eingaben entscheiden.

Die Ebenen im Überblick

RegelwerkWas es regeltWas das im Alltag heißt
DSGVOVerarbeitung personenbezogener Daten: Rechtsgrundlage, Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28), besondere Kategorien wie Gesundheitsdaten (Art. 9), Folgenabschätzung bei hohem Risiko (Art. 35)Keine Daten von Kindern in Werkzeuge ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Für Gesundheits- und Förderdaten gelten strengere Regeln als für einen Elternbrief ohne Namen.
EU AI ActVerordnung (EU) 2024/1689. Pflichten je nach Risiko einer KI-Anwendung. Seit Februar 2025 gelten die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) und die Verbote (Art. 5), darunter Emotionserkennung in Bildungseinrichtungen. Bildung zählt zu den Hochrisiko-Bereichen, etwa bei Zulassung, Bewertung von Lernergebnissen und Prüfungsaufsicht.Mitarbeitende brauchen Grundwissen über KI. Systeme, die Gefühle oder Aufmerksamkeit von Kindern erkennen, sind tabu. Werkzeuge, die Noten oder Zulassungen entscheiden, sind Sache von Anbieter und Träger, nicht der einzelnen Lehrkraft.
LandesrechtSchulgesetze, Prüfungsordnungen und Erlasse der Länder, Empfehlungen der Kultusministerkonferenz: was als Täuschung gilt, welche Plattformen freigegeben sind, wie Leistungen bewertet werdenDie Regeln deines Landes gehen vor. Viele Länder haben Handreichungen und eigene KI-Plattformen für Schulen.
Träger und EinrichtungKonzeption, Konferenzbeschlüsse, Dienstanweisungen: welche Werkzeuge freigegeben sind, wer entscheidet, wie Eltern informiert werdenOhne Beschluss gilt: nachfragen, nicht ausprobieren. Die Vorlage am Ende dieses Artikels ist für diesen Beschluss gedacht.
AnbieterNutzungsbedingungen: Mindestalter, Nutzung durch Minderjährige, Verwendung der Eingaben für das TrainingVor jeder Freigabe prüfen, und zwar in der aktuellen Fassung. Viele Anbieter verlangen für Minderjährige die Zustimmung der Eltern.

Für Material kommt eine vierte Ebene dazu: das Urheberrecht. Nach § 60a UrhG dürfen Lehrkräfte für den Unterricht bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werks nutzen. Übungen, die eine KI aus Schulbuchtexten erzeugt hat, bleiben deshalb in der Klasse und gehören nicht in Tauschbörsen oder auf die Schulwebsite. Mehr dazu im KI-ABC unter Urheberrecht.

Die Datenschutzregeln für die Schule erklärt der Artikel KI und Datenschutz in der Schule ausführlich, die Pflicht zur KI-Kompetenz der Artikel zu Artikel 4 des EU AI Act.

Was in keinen Chatbot gehört

Der häufigste Fehler ist keine böse Absicht, sondern Bequemlichkeit: Die Beobachtungsnotiz mit Namen wird in den Chat kopiert, weil es schneller geht. Genau das ist die Grenze. In frei zugängliche Werkzeuge, also Chatbots ohne Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit deiner Einrichtung, gehört nichts, was eine Person erkennbar macht:

  • Namen, Geburtsdaten, Adressen, Fotos, Stimmen und Videos von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden
  • Gesundheitsdaten, Diagnosen, Förderbedarfe, Medikamente, Therapien
  • Religion, Herkunft, Familiensituation, Sorgerecht
  • Schülerarbeiten, Zeugnisse, Protokolle, Förderpläne und Entwicklungsberichte mit Personenbezug
  • Zugangsdaten, Klassenlisten, interne Dokumente ohne Freigabe der Leitung

Ein Platzhalter reicht nicht immer. „Das Mädchen aus der Bärengruppe mit dem Hörgerät“ ist in einer Kita mit 60 Kindern erkennbar, auch ohne Namen. Die Faustregel: Wenn jemand aus der Eingabe erschließen könnte, um welche Person es geht, gehört sie nicht in das Werkzeug. Das gilt auch für Kombinationen aus Gruppe, Alter und besonderem Merkmal. Die Begriffe dahinter erklärt das KI-ABC unter Anonymisierung und Pseudonymisierung.

Anders sieht es bei Werkzeugen aus, mit denen deine Einrichtung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen hat, zum Beispiel Schulplattformen des Landes oder ein Dokumentationssystem mit KI-Funktion. Was dort erlaubt ist, steht im Vertrag und in der Freigabe deiner Einrichtung. Die Apps auf Kinderleicht.ai arbeiten grundsätzlich mit Platzhaltern und speichern keine Eingaben auf eigenen Servern; auch dort gilt: keine echten Namen.

Hausaufgaben: erlaubt, wenn es gesagt wird

Ob Schüler KI für Hausaufgaben nutzen dürfen, entscheidet die Aufgabenstellung. Ein pauschales Verbot ist nicht durchsetzbar, eine pauschale Erlaubnis macht die Hausaufgabe wertlos. Bewährt hat sich, jede Aufgabe einer von drei Stufen zuzuordnen und die Stufe bei der Aufgabenstellung zu nennen.

Drei Stufen für Hausaufgaben

StufeBedeutungBeispiel
KI nicht erlaubtDie Aufgabe wird ohne KI-Werkzeuge bearbeitet.Ein eigener Text, der später Grundlage für eine Bewertung ist.
KI erlaubt mit AngabeKI darf unterstützen. Am Ende steht, welches Werkzeug wofür genutzt wurde.Recherche, Ideensammlung, Rückmeldung zum eigenen Entwurf.
KI ist Teil der AufgabeDie Nutzung ist das Ziel.Eine KI-Antwort auf Fehler prüfen, einen Prompt verbessern, mit einem Lernbegleiter üben.

Für Aufgaben ohne Angabe braucht die Schule eine Standardregel. Viele Kollegien wählen „KI erlaubt mit Angabe“ als Standard für Hausaufgaben und „KI nicht erlaubt“ für Texte, die bewertet werden. Die Kennzeichnung ist kurz: „KI genutzt: ChatGPT, für die Gliederung.“ Fehlt die Kennzeichnung bei erlaubter Nutzung, wird zuerst gesprochen, nicht bestraft.

Ein Satz zu KI-Erkennungsprogrammen: Sie sind als Beweis ungeeignet. Sie melden Texte von Menschen als KI-Texte und übersehen überarbeitete KI-Texte. Wer eine Täuschung vermutet, spricht mit dem Kind über den Entstehungsprozess: Entwürfe, Quellen, Begründungen für einzelne Sätze. Warum das so ist, steht im Artikel KI-Texte erkennen.

Für die dritte Stufe gibt es auf Kinderleicht.ai den Sokratischen Lernbegleiter: ein Prompt, mit dem die Lehrkraft einen Tutor anlegt, der keine Lösungen verrät, sondern fragt.

Prüfungen und Leistungsbewertung

In Klassenarbeiten, Klausuren und Prüfungen sind KI-Werkzeuge nicht erlaubt, außer die Aufgabenstellung sieht es ausdrücklich vor. Was als Täuschungsversuch gilt und welche Folgen er hat, regelt die Prüfungsordnung deines Landes. Eigene Schulregeln ergänzen sie, ersetzen sie aber nicht.

Bei Hausarbeiten, Referaten und Portfolios gilt die Stufe aus der Aufgabenstellung, und die Kennzeichnung ist Teil der Abgabe. Sinnvoll ist eine kurze Erklärung am Ende der Arbeit, die Werkzeug, Zweck und betroffene Teile nennt.

Für Lehrkräfte selbst gilt: KI darf bei der Bewertung helfen, aber nicht bewerten. Ein Kriterienraster entwerfen, Formulierungen für Rückmeldungen vorbereiten, typische Fehler zu einem Thema sammeln, das ist erlaubt und spart Zeit. Die Note vergibt die Lehrkraft, und Schülerarbeiten werden dafür nicht mit Namen hochgeladen. Werkzeuge, die Lernergebnisse selbstständig bewerten, fallen im EU AI Act in den Hochrisiko-Bereich. Ihr Einsatz ist eine Entscheidung von Träger und Schulleitung mit dem Anbieter, keine Entscheidung am eigenen Schreibtisch. Der Feedback-Assistent auf Kinderleicht.ai ist bewusst so gebaut: Er formuliert Rückmeldungen aus deinen Stichpunkten, er benotet nicht.

Den Rahmen für Bewertung und Prüfungen behandelt der Kurs KI & Leistungsbewertung.

Dokumentation, Berichte und Protokolle

Entwicklungsberichte, Förderpläne, Beobachtungsbögen und Gesprächsprotokolle sind die Dokumente mit den sensibelsten Daten der Einrichtung. Für sie gelten vier Regeln:

  • KI nur mit Platzhaltern. Namen und persönliche Angaben werden erst im fertigen Dokument im Verwaltungs- oder Dokumentationssystem eingesetzt.
  • Jede Fachkraft liest den KI-Textvorschlag vollständig gegen und übernimmt die fachliche Verantwortung. Sätze, die nicht der eigenen Beobachtung entsprechen, werden gestrichen, nicht umformuliert.
  • KI-Werkzeuge treffen keine Aussagen über Diagnosen, Entwicklungsstörungen oder Gefährdungen. Bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung gelten ausschließlich die Schutzabläufe der Einrichtung.
  • Gesprächsprotokolle mit Eltern entstehen ohne KI oder mit vorher anonymisierten Notizen.

Wie das bei Entwicklungsberichten in der Praxis aussieht, zeigt der Artikel KI für Entwicklungsberichte in der Kita. Der Entwicklungsbericht-Generator arbeitet nach genau diesen Regeln.

Besonderheiten in der Kita

In der Kita bedienen Kinder KI-Werkzeuge nicht selbst. Das ergibt sich schon aus dem Mindestalter der Anbieter. Fachkräfte können KI nutzen, um Angebote vorzubereiten, und mit den Kindern altersgerecht über KI sprechen: Was ist ein Computer, der Sätze macht? Woher weiß er, was er sagt? Wie das geht, zeigt der Kurs KI kindgerecht einsetzen.

Fotos, Stimmen und Videos von Kindern werden nicht in KI-Werkzeuge geladen, auch nicht zur Bearbeitung oder um daraus Bilder zu erzeugen. Bildgeneratoren für Materialien ohne Kinderbezug, etwa ein Symbol für den Garderobenhaken, sind unproblematisch. Werkzeuge, die Gefühle oder Aufmerksamkeit von Kindern erkennen sollen, sind in Bildungseinrichtungen nach dem EU AI Act verboten.

Die Elterninformation gehört in die Konzeption oder in die Aufnahmeunterlagen. Einen Überblick über alle Kita-Angebote auf Kinderleicht.ai findest du auf der Seite KI für die Kita.

Besonderheiten in der Schule

In der Schule nutzen Schüler KI nur über Wege, die die Schule freigegeben hat. Dazu gehören das Mindestalter des Anbieters, die Einwilligung der Eltern, wo sie nötig ist, und ein Weg ohne eigenes Konto, zum Beispiel über die Lehrkraft am Beamer oder eine Schulplattform. Eigene Konten bei frei zugänglichen Diensten darf die Schule für Aufgaben nicht voraussetzen.

Regeln für Hausaufgaben und Prüfungen beschließt das Kollegium gemeinsam, damit nicht jede Lehrkraft andere Stufen nutzt. Fachschaften konkretisieren sie für ihr Fach. Und weil Schüler KI ohnehin nutzen, gehört das Lernen über KI dazu: Wie entstehen falsche Antworten, wie erkenne ich Deepfakes, was sind Urheberrecht und Datenschutz. Der Kurs KI, Medienkompetenz & Jugendmedienschutz ist dafür gedacht.

Eltern informieren

Eltern haben ein Recht darauf zu wissen, ob und wofür die Einrichtung KI nutzt. Das muss kein Vortrag sein. Ein Absatz im Elternbrief zum Schuljahresbeginn, in der Konzeption oder beim Aufnahmegespräch genügt, solange er drei Dinge klar sagt: wofür KI genutzt wird, dass Entscheidungen bei den Fachkräften bleiben und dass Daten der Kinder nicht eingegeben werden.

Wenn das Thema auf einem Elternabend behandelt werden soll, hilft der Artikel KI-Elternabend: So bereitest du dich sicher vor.

Die Vorlage: KI-Regeln für eure Einrichtung

Regeln wirken erst, wenn sie beschlossen und aufgeschrieben sind. Dafür gibt es die Vorlage KI-Regeln für unsere Einrichtung als Word-Datei, kostenlos und frei anpassbar. Sie hat elf Abschnitte:

  1. Geltungsbereich: Einrichtung, Personenkreis, Beschluss, Gültigkeit
  2. Fünf Grundsätze
  3. Tabelle mit erlaubten und nicht erlaubten Eingaben
  4. Drei Stufen für Hausaufgaben mit Standardregel und Kennzeichnung
  5. Prüfungen und Leistungsbewertung
  6. Dokumentation, Berichte und Protokolle
  7. Kinder und KI, für Kita und Schule
  8. Liste der freigegebenen Werkzeuge mit Prüffragen
  9. Textvorschlag für die Elterninformation
  10. Ansprechpersonen und Umgang mit Fragen
  11. Inkrafttreten mit Unterschriftenfeldern

Schneller geht es mit dem KI-Regeln-Generator: acht Fragen beantworten, und der Entwurf steht als Word-Datei mit Prüfpunkten, Elterntext und Aushang. Er läuft komplett im Browser, ohne KI und ohne dass Eingaben übertragen werden. Die Vorlage und der Generator führen zum gleichen Aufbau; der Generator füllt ihn aus deinen Antworten.

So führt ihr die Regeln ein:

  1. Eine Person passt die Vorlage an: Klammern ausfüllen, Abschnitte streichen, die nicht gelten, zum Beispiel „Hausaufgaben“ in der Kita.
  2. Datenschutzbeauftragte und Träger lesen den Entwurf. Sie kennen die Vorgaben des Landes und bestehende Verträge.
  3. Konferenz oder Team beschließen die Regeln. Ein kurzer Austausch über die Beispiele in Abschnitt 3 nimmt die meisten Unsicherheiten.
  4. Eltern werden informiert, die Liste der freigegebenen Werkzeuge wird gepflegt, die Regeln werden einmal im Jahr überprüft.

Checkliste vor der Freigabe eines Werkzeugs

Bevor ein KI-Werkzeug in die Liste der freigegebenen Werkzeuge kommt, sollten diese Fragen beantwortet sein:

  • Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen?
  • Wo werden die Daten verarbeitet und gespeichert, und werden Eingaben zum Training genutzt?
  • Welches Mindestalter gilt, und braucht es Einwilligungen?
  • Was kostet das Werkzeug, und wer trägt die Kosten?
  • Braucht es ein Konto, und wer verwaltet die Zugänge?
  • Gibt es eine Vorgabe oder Empfehlung des Landes oder des Trägers zu diesem Werkzeug?

Für die ersten Fragen hilft der KI-Tool-Check auf Kinderleicht.ai. Er fragt die Punkte ab und gibt eine Einschätzung, ersetzt aber nicht die Prüfung durch Datenschutzbeauftragte.

Häufige Fragen

Für Aufgaben ohne personenbezogene Daten, etwa eine Unterrichtsidee oder einen Elternbrief ohne Namen, in der Regel ja, wenn dein Träger KI-Werkzeuge nicht untersagt. Dienstliche Daten gehören trotzdem nie in ein privates Konto. Besser ist ein Zugang, den die Einrichtung freigegeben hat, mit Einstellungen, bei denen Eingaben nicht zum Training genutzt werden.

Ja. Elternbriefe enthalten meist keine personenbezogenen Daten, und der Text wird vor dem Versand gegengelesen. Namen einzelner Kinder oder Familien setzt du erst im fertigen Brief ein.

Wenn die Aufgabe auf der Stufe „KI erlaubt mit Angabe“ steht, ja, mit einem Satz: Werkzeug und Zweck. Dafür muss die Stufe vor der Aufgabe genannt worden sein. Ohne Regel vorab kann niemand eine Kennzeichnung verlangen.

Nein. KI-Erkennungsprogramme sind unzuverlässig und melden auch Texte, die Menschen geschrieben haben. Bei einem Verdacht hilft ein Gespräch über den Entstehungsprozess der Arbeit mehr als ein Prozentwert.

Nicht selbst und nicht allein. Die Anbieter setzen ein Mindestalter, und Kinder im Kita-Alter können nicht einordnen, was sie sehen. Fachkräfte können KI moderiert einsetzen, zum Beispiel ein Bild für ein Projekt erzeugen und mit den Kindern besprechen, wie es entstanden ist.

Die Verantwortung für das, was eine Fachkraft verwendet, liegt bei ihr und bei der Einrichtung, nicht beim Werkzeug. Deshalb wird jedes Ergebnis geprüft, bevor es an Kinder, Eltern oder Kollegium geht. Rechtsaussagen aus einem Chatbot sind nie eine Grundlage für Entscheidungen.

Für die Nutzung ohne Personenbezug nicht. Sobald ein Werkzeug Daten von Kindern verarbeiten soll, etwa ein Dokumentationssystem mit KI-Funktion, prüfen Träger und Datenschutzbeauftragte, ob eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nötig ist. Das ist keine Aufgabe der einzelnen Fachkraft.

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