General Purpose AI (KI mit allgemeinem Verwendungszweck)
KI-Modelle und KI-Systeme, die viele verschiedene Aufgaben erfüllen können, statt für einen einzigen Zweck gebaut zu sein.
Definition
Die KI-Verordnung unterscheidet zwei Begriffe. Ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck ist z. B. ein großes Sprachmodell, das viele verschiedene Aufgaben erfüllt und in andere Anwendungen eingebaut werden kann (Artikel 3 Nummer 63). Ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck ist eine Anwendung, die auf einem solchen Modell beruht und vielen Zwecken dienen kann, etwa ein Chatbot (Artikel 3 Nummer 66). Für Anbieter solcher Modelle gelten seit dem 2. August 2025 eigene Pflichten, z. B. technische Dokumentation, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte. Für Modelle, die schon vorher auf dem Markt waren, läuft dafür eine Frist bis zum 2. August 2027. Anbieter besonders leistungsfähiger Modelle mit systemischem Risiko müssen zusätzlich Angriffstests durchführen und schwerwiegende Vorfälle melden. Verwechsle General Purpose AI nicht mit allgemeiner künstlicher Intelligenz (AGI): Gemeint ist Vielseitigkeit, keine menschenähnliche Intelligenz.
Beispiel
Deine Schule nutzt einen Chatbot, der Texte schreibt, Aufgaben erklärt und Bilder beschreibt. Das ist ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck. Die Pflichten für das zugrunde liegende Modell trägt dessen Anbieter. Für den Einsatz im Unterricht ist deine Schule als Betreiber verantwortlich.
Verwandte Begriffe
Weiterführend
Zuletzt aktualisiert: 19. Oktober 2026