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Datenschutz & Recht

KI-Verordnung (AI Act)

Das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz, das KI-Systeme nach ihrem Risiko regelt.

Definition

Die KI-Verordnung ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt schrittweise. Verbote bestimmter Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit dem 2. August 2025 und die meisten übrigen Regeln, darunter die Transparenzpflichten, seit dem 2. August 2026. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Fristen für Hochrisiko-KI verschoben: Für Systeme nach Anhang III, etwa zur Bewertung von Lernergebnissen, gelten die Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, für KI-Systeme in Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Viele Pflichten treffen die Anbieter. Schulen und Kitas sind meist Betreiber: Sie müssen vor allem Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen, Transparenzpflichten beachten und bei Hochrisiko-KI für menschliche Aufsicht sorgen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren. In Bildungseinrichtungen schon verboten ist z. B. KI, die Emotionen von Schülern ableitet, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen. Ob Kitas als Bildungseinrichtungen zählen, sagt die Verordnung nicht ausdrücklich. Geh vorsichtshalber davon aus, dass das Verbot auch dort gilt. Die DSGVO gilt daneben weiter.

Beispiel

Ein Anbieter wirbt mit einer KI, die Klassenarbeiten automatisch benotet. Die Schulleitung weiß, dass solche Systeme zu den Hochrisiko-Anwendungen gehören. Sie fragt den Anbieter, wie er die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt, und legt fest, wer die Vorschläge vor jeder Note fachlich kontrolliert.

Weiterführend

Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026