Transparenzgebot (KI)
Pflichten der KI-Verordnung, Gespräche mit KI und bestimmte KI-erzeugte Inhalte erkennbar zu machen.
Definition
Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 und enthält vier Gruppen von Pflichten. Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, etwa Chatbots, müssen dafür sorgen, dass Menschen erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, wenn das nicht offensichtlich ist. Anbieter generativer KI müssen Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt dafür eine Frist bis zum 2. Dezember 2026. Betreiber müssen Deepfakes offenlegen, ebenso KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, außer ein Mensch hat sie überprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss die Betroffenen informieren. Eine allgemeine Pflicht, Eltern über jeden KI-Einsatz zu informieren, folgt aus Artikel 50 nicht. Informationspflichten können sich aber aus der DSGVO oder den Regeln deiner Einrichtung ergeben.
Beispiel
Deine Schule veröffentlicht auf der Website ein KI-Bild, das täuschend echt einen Schulausflug zeigt, der so nie stattfand. Das ist ein Deepfake und muss gekennzeichnet werden. Einen Elternbrief, den du mit KI entworfen und selbst überarbeitet hast, musst du nach Artikel 50 nicht kennzeichnen. Ob eure Schule das trotzdem möchte, regelt eure KI-Richtlinie.
Verwandte Begriffe
Weiterführend
Zuletzt aktualisiert: 25. Oktober 2026