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Datenschutz & Recht

Datenminimierung

Ein Grundsatz der DSGVO: Du verarbeitest nur die personenbezogenen Daten, die für deinen Zweck wirklich nötig sind.

Definition

Datenminimierung steht in Artikel 5 der DSGVO. Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sein und auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Das ist eine Pflicht, keine Empfehlung. Bei KI-Tools fragst du dich vor jeder Eingabe, welche Angaben die KI für die Aufgabe tatsächlich braucht. Für einen Elternbrief zum Wandertag braucht sie keine Namen, für Förderideen keine Diagnose. Ein Missverständnis: Ein Platzhalter statt des Namens macht einen Text nicht automatisch anonym, denn seltene Details können ein Kind trotzdem erkennbar machen.

Beispiel

Du lässt dir Ideen für ein Kind mit Leseschwierigkeiten vorschlagen. Statt Name, Klasse und Testergebnissen gibst du nur ein: „Kind, 8 Jahre, liest stockend, mag Tiergeschichten.“ Das reicht für brauchbare Vorschläge.

Weiterführend

Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026