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Datenschutz & Recht

Personenbezogene Daten

Alle Informationen, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Menschen beziehen.

Definition

Personenbezogen sind Daten, wenn sie sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (Artikel 4 Nummer 1 DSGVO). Dazu gehören offensichtliche Angaben wie Name, Foto oder Adresse, aber auch Kennnummern, Standortdaten, Online-Kennungen oder eine Kombination aus Klasse, Alter und einem seltenen Merkmal. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, wenn sich die Person mit Zusatzwissen wieder zuordnen lässt. Erst wirklich anonyme Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO. Für die KI-Nutzung heißt das: Auch ein Text ohne Namen kann personenbezogen sein, wenn Kollegen oder Eltern das Kind daraus erkennen. Einige Daten, etwa Gesundheitsdaten, gehören zu den besonderen Kategorien und sind noch strenger geschützt.

Beispiel

In einem Beobachtungsbogen steht kein Name, aber: „Junge aus der Bärengruppe, seit Mai mit Gipsarm.“ Im Team weiß jeder, wer gemeint ist. Der Text ist personenbezogen und enthält sogar Gesundheitsdaten. Deshalb gehört er nicht in ein frei zugängliches KI-Tool.

Weiterführend

Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026