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Datenschutz & Recht

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die EU-Verordnung, die regelt, wann und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Definition

Die DSGVO ist die Verordnung (EU) 2016/679 und gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Staaten, also auch in Deutschland und Österreich. Sie legt Grundsätze fest, etwa Zweckbindung, Datenminimierung und Sicherheit, und gibt Betroffenen Rechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung. Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage. Die Einwilligung ist nur eine davon. Öffentliche Schulen können sich auch auf Aufgaben stützen, die ihnen das Schulrecht zuweist. Für KI-Tools heißt das: Deine Einrichtung bleibt verantwortlich, auch wenn ein Anbieter die Daten in ihrem Auftrag verarbeitet. In der Schweiz gilt die DSGVO nicht unmittelbar, dort gilt das Datenschutzgesetz (DSG).

Beispiel

Eine Schule möchte eine Lernplattform mit KI-Funktion einführen. Die Schulleitung klärt mit dem Datenschutzbeauftragten, auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützt, und schließt mit dem Anbieter einen AVV. Danach informiert sie Schüler und Eltern, welche Daten wofür verarbeitet werden.

Weiterführend

Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026