Datenschutzerklärung / Privacy Policy
Die Information eines Anbieters, welche personenbezogenen Daten er wofür verarbeitet, wie lange er sie speichert und welche Rechte du hast.
Definition
Die DSGVO verpflichtet jeden Verantwortlichen, Betroffene über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren (Art. 13 und 14). Bei Websites und Apps steht das meist in der Datenschutzerklärung, englisch Privacy Policy. Sie nennt u. a. den Verantwortlichen, die Zwecke und die Rechtsgrundlage, die Empfänger, eine geplante Übermittlung in Drittländer und die Speicherdauer. Nach Art. 12 muss sie klar und einfach formuliert sein, besonders wenn sie sich an Kinder richtet. Für dich ist sie eine Quelle, um ein Tool einzuschätzen. Sie ersetzt aber keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wenn die Schule personenbezogene Daten durch den Anbieter verarbeiten lässt. Auch deine Einrichtung braucht eigene Datenschutzhinweise, z. B. für Eltern.
Beispiel
Ein Beispiel: Ein Lehrer möchte ein kostenloses KI-Quiz-Tool nutzen. In der Privacy Policy liest er, dass Eingaben an Server in den USA gehen und zum Verbessern des Modells verwendet werden. Er gibt deshalb keine Schülernamen ein und fragt beim Datenschutzbeauftragten der Schule nach, ob das Tool für den Unterricht freigegeben werden kann.
Verwandte Begriffe
Weiterführend
Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2026